Wenn die Anlage wegen unsachgemäßer Montage der Komponenten der PV-Anlage und/oder des Zählerschranks nicht abnahmebereit ist (weil die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers nicht beachtet wurden), übernehmen wir dafür keine Verantwortung. Du musst die Mängelliste dann innerhalb einer bestimmten Frist beheben. Wenn der Energieversorger Kosten verursacht (z. B. Anfahrtspauschale usw.), musst du diese ebenfalls tragen.